Durch die Eheschließung begründen die Ehegatten (auch) eine Rechtsgemeinschaft, die vom Gesetz in vielfältiger Weise geregelt ist.
Das kommt darauf an. Gerne bespreche ich mit Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch, ob die gesetzlichen Regelungen für Sie passen oder ob Modifizierungsbedarf besteht. Das kann z.B. der Fall sein, wenn einer der Ehegatten ein Unternehmen hat. Ich sorge dafür, dass die Vorteile und Risiken für beide Ehegatten ausgewogen verteilt sind. Die Beurkundung des Ehevertrags erfolgt in einem zweiten Termin, nachdem beide Ehegatten Gelegenheit zur Prüfung des Entwurfs hatten.
Das Datenblatt für einen Ehevertrag finden Sie hier:
Datenblatt Ehevertrag
Auch wenn Sie in Trennung leben oder schon geschieden sind, kann ich Sie durch Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung unterstützen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung löst die vermögensrechtlichen Verbindungen der Ehe und klärt die familiären Umstände. Dazu gehören zum Beispiel der Zugewinnausgleich oder das Umgangsrecht mit den gemeinschaftlichen Kindern. Außerdem ist eine Scheidungsvereinbarung normalerweise günstiger als eine gerichtliche Regelung.
Weitere Informationen zum Thema Familie finden Sie hier.