Notar

Dr. Tobias Steber

Vererben & Schenken

Ein Testament oder Erbvertrag in notarieller Form bietet ein hohes Maß an Rechtssicherheit für die Vermögensnachfolge im Todesfall.

Notarielles Testament: Fachkundige Beratung, Entwurf und Beurkundung aus einer Hand

Gerne berate ich Sie, wenn Sie Ihren Nachlass regeln wollen. In einem ersten Beratungsgespräch schildern Sie mir Ihre Vorstellungen und ich bespreche mit Ihnen, wie wir diese rechtlich umsetzen können. Das kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag geschehen, den ich für Sie entwerfe. Die Beurkundung geschieht in einem zweiten Termin, nachdem Sie Gelegenheit zur Prüfung des Entwurfs hatten.

Das Datenblatt für ein Testament bzw. einen Erbvertrag finden sie hier:
Datenblatt Testament oder Erbvertrag

Oder doch besser zu Lebzeiten schenken?

Gelegentlich komme ich mit den Beteiligten auch zum Ergebnis, dass eine Übertragung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten an Kinder oder Ehegatten schon zu Lebzeiten sinnvoll ist. Ich berate Sie dann gerne zu allen Aspekten der Übertragung, entwerfe den Vertrag und übernehme nach der Beurkundung dessen Abwicklung. Häufig spielen im Zusammenhang mit lebzeitigen Übertragungen auch erbschaftssteuerliche Themen eine Rolle. Selbstverständlich arbeite ich in einem solchen Fall mit Ihrer Steuerberaterin bzw. Ihrem Steuerberater zusammen.

Das Datenblatt für einen Übertragungsvertrag finden Sie hier:
Datenblatt Übertragungsvertrag

Wird mein Testament nach meinem Tod auch sicher gefunden?

Das ist beim notariellen Testament oder Erbvertrag immer sichergestellt. Denn nach der Beurkundung gebe ich Ihre letztwillige Verfügung in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts. Außerdem registriere ich sie im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Dadurch besteht die Gewähr, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch gefunden und umgesetzt wird.

Einen kurzen Erklärfilm zum Thema Vererben finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema Vererben und Schenken finden Sie hier.