Notar

Dr. Tobias Steber

Immobilienkauf

Ein Vertrag über den Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks muss immer von einem Notar beurkundet werden.

Entwurf und Beurkundung aus einer Hand

Vor der Beurkundung kläre ich mit Ihnen mögliche Besonderheiten Ihres Kaufs und entwerfe dann den passenden Vertrag. Dabei sorge ich als neutraler rechtlicher Berater dafür, dass Sie einen ausgewogenen Vertrag schließen und kein Vertragspartner unangemessen benachteiligt wird.

Nach der Beurkundung

Ich übernehme nach der Beurkundung für Sie auch die Abwicklung des Vertrags. Das heißt: Ich hole die Unterlagen ein, die für den Vollzug des Vertrags nötig sind, und mache die gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen, z.B. an das Finanzamt. Und ich veranlasse zu gegebener Zeit die erforderlichen Eintragungen ins Grundbuch.

Einen kurzen Erklärfilm zum Thema Immobilienkauf finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Immobilienkauf finden Sie hier.

Finanzierung

Der Kauf einer Immobilie wird häufig durch ein Bankdarlehen finanziert. Dafür verlangt die Bank eine Sicherheit. In der Regel wird das Kaufobjekt verpfändet. Die Verpfändung geschieht über eine Grundschuld. Auch hierbei muss immer ein Notar mitwirken. Ich übernehme dann die Beurkundung und kümmere mich um die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch.

Datenblätter für verschiedene Immobilienkaufverträge

Datenblatt Kaufvertrag Haus
Datenblatt Kaufvertrag Wohnung
Datenblatt Kaufvertrag LWF